Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Mitglieder

DSTY Eagles AGBs

§1 Name und Ort

Unser Verein nennt sich „DSTY Eagles“ (im Folgenden „der Verein“) und hat seinen Hauptgeschäftssitz im Geschäft der Firma RECCOSS Ltd. (Sun Plaza Denenchofu 702, 6-3-7 Okusawa, Setagayaku, 158-0083 Tokyo)

§2 Ziele

Ziele des Vereins sind, über ein kontinuierliches Ausbildungsprogramm in den Sportarten Fußball, Basketball und Schwimmen, das von unseren jeweiligen Experten geleistet wird, unseren Mitgliedern technische und taktische Inhalte der jeweiligen Sportarten zu vermitteln, eine gesunde Entwicklung unserer Mitglieder zu unterstützen, sowie der lokalen Sportgemeinschaft beizutragen.

§3 Struktur

Der Verein besteht aus einer Fußball- (insgesamt 5 Teams: U8 für Klasse 1 und 2, U10 für Klasse 3 und 4, U12 für Klasse U5 und 6, U15 für Klasse 7 bis 9, U18 für Klasse 10 bis 12), Basketball- (U15 für Klasse 4 bis 7, U18 für Klasse 8 bis 12), sowie einer Schwimmabteilung (alle Altersstufen gemeinsam).

§4 Mitgliedschaft und Teilnahmebedingungen

Der Verein ist für alle zugänglich, die sich mit diesen AGBs einverstanden erklären und keine gesundheitlichen Bedenken im Hinblick auf Belastungen im Leistungssport haben, sofern sie vom Verein als Mitglied aufgenommen werden. Die Mitgliedschaft kann online durch Ausfüllen und Absenden des vereinsinternen Anmeldeformulars erworben werden. Minderjährige müssen die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorweisen.

§5 Anmeldegebühr und weitere Gebühren

1. Die Mitglieder sind dazu verpflichtet, die anfallenden Anmelde-, Jahres-, Monatsgebühr sowie Kosten für die privaten Trainingsklamotten und sonstige Kosten innerhalb der bestimmten Zahlungsfrist zu überweisen. Bezahlte Gelder werden grundsätzlich nicht wieder ausgezahlt.
2. Bei Neueintritt innerhalb einer laufenden Saison wird die Jahresgebühr wie folgt berechnet: Anzahl der Monate ab Anmeldemonat bis zum August im Folgejahr x Einzwölftel der Jahresbgebühr.
3. Der Verein erteilt nur Mitgliedschaften für volle Jahre. Deshalb fallen auch in Monaten ohne Aktivitäten die entsprechenden Monatsgebühren an.

§6 Zahlungsverfahren

1.Die anfallenden Kosten gemäß dieser AGB müssen auf das vom Verein bestimmte Bankkonto überwiesen werden. Die Anmelde-, Jahres- und Monatsgebühr des Anmeldemonats ist binnen 2 Wochen nach abgeschlossener Anmeldung fällig. Die anschließenden Monatsgebühren müssen jeweils zum Monatsende des Vormonates überwiesen werden. Eventuell anfallende Überweisungskosten (inkl. Mehrwertsteuer) fallen zu Lasten des Mitglieds. Dies betrifft auch eventuell anfallende Überweisungskosten zur Rückerstattung von Gebühren im Falle einer falschen Überweisung.
2.Wenn keine fristgemäße Überweisung vorgenommen wurde, wird das Mitglied darüber informiert und eine neue Zahlungsfrist festgelegt. Wenn auch die neue Zahlungsfrist nicht eingehalten wird, kann die Mitgliedschaft vom Verein gekündigt werden.

§7 Pflichten und Obliegenheiten

Das Mitglied ist dazu verpflichtet diese AGBs, weiteren Richtlinien und Regeln der genutzten Sportstätten sowie Anweisungen der Trainer und Angestellten des Vereins einzuhalten.

§8 Dauer der Saison

Die Saison des Vereins beginnt grundsätzlich jedes Jahr im September und dauert ein Jahr lang bis Ende August im darauffolgenden Jahr. Unter der Woche wird in allen Teams aller Sportarten grundsätzlich zwei Mal pro Woche trainiert (ca. 80 Einheiten im Jahr ※). Am Wochenende nehmen die Teams zudem an Wettkämpfen teil (Fußball U8-U15: ca. 20 Wettkämpfe/Jahr, Fußball U18: ca. 12 Wettkämpfe/Jahr, Basketball: ca. 10 Wettkämpfe/ Jahr, Schwimmen: ca. 8 Wettkämpfe/Jahr)
※In den langen Ferien der Deutschen Schule Tokyo Yokohama findet grundsätzlich kein Training statt. Im Falle von Trainingseinheiten und Wettkämpfen in der Ferienzeit werden die betroffenen Mitglieder über die Trainer darüber informiert.

§9 Vollständigkeit der Daten

Das Mitglied ist dazu verpflichtet Änderungen von seinen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer etc.) unverzüglich dem Verein zu melden. Wenn wichtige Informationen aufgrund nicht gemeldeter Veränderungen nicht beim Mitglied eintreffen, übernimmt der Verein dafür keine Haftung. Die Mitteilung gilt als fristgemäß und unverspätet zum Absendetag als eingetroffen.

§10 Tag des Eintritts

Der genaue Eintrittstag ist der erste Trainingstag. Anmeldungen können über das gesamte Jahr hinweg getätigt werden. Die entsprechenden Gebühren fallen ab dem Eintrittstag an.

§11 Kündigung

1. Das Mitglied kann jeweils zum 31. Januar bzw. 30. Juni seine Mitgliedschaft aus privaten Gründen kündigen. Dazu muss das Mitglied jeweils einen Monat im Voraus (zum 31. Dezmeber bzw. 31. Mai) seine Kündigung per Email an den Verein senden und eine Bestätigung erlangen.
2. Bei einer Kündigung während der Saison, wird die Jahresgebühr nicht zurückgezahlt.
3. Wenn sich ein Mitglied nach seiner Kündigung wieder anmeldet, fallen erneut Anmeldegebühren an.

§12 Verlängerung der Mitgliedschaft

Wenn das Mitglied zum 31. Mai keine schriftliche Kündigung eingereicht hat, wird die Mitgliedschaft für ein weiteres Jahr automatisch verlängert. Dies setzt allerdings voraus, dass das Mitglied auch die leistungstechnischen Kriterien der jeweiligen Teams erfüllt.

§13 Versicherung

Alle Mitglieder werden in die handelsübliche Sportversicherung („Sports-Anzen-Hoken“) angmeldet. Die Anmeldung erfolgt durch den Verein und die anfallenden Versicherungskosten trägt der Verein. Im Schadensfall bzw. im Falle von Verletzungen werden die Kosten gemäß der Regelungen der Versicherungen erstattet.

§14 Erste Hilfe im Falle von Verletzungen

Wenn sich ein Mitglied im Training oder während eines Wettkampfes verletzt, leistet der Verein erste Hilfe. Anschließende Behandlungen ggf. im Krankenhaus oder ambulant müssen von der Familie des Mitglieds übernommen werden. Den Verein trifft keinerlei Haftungspflicht.

§15 Ausschluss

Wenn einer der folgenden Punkte auf ein Mitglied (oder seinen Erziehungsberechtigten) zutrifft, oder wenn der Verein das Mitglied als untauglich einstuft, kann der Verein diesem Mitglied die Mitgliedschaft außerordentlich kündigen.
(1) Wenn das Mitglied diese AGBs mißachtet oder wenn der Verein ein Handeln des Mitglieds als Mißbrauch einstuft
(2) Wenn das Mitglied die Ehre und Würde des Vereins beträchtlich verletzt
(3) Wenn das Mitglied mit der Zahlung seiner Jahresgebühr oder sonstigen Gebühren über einen Monat in Verzug gerät

§16 Trainingsausfall und Einstellen der Vereinstätigkeiten

Im Falle von Naturkatastrophen, schlechter sozialen Lage sowie bei weiteren Gründen, die eine weitere Vereinsführung unmöglich machen, kann der Verein bis auf Weiteres alle Tätigkeiten einstellen und schließen. In solchen Umständen können die Mitglieder keinen Einspruch gegen diesen Vereinsentscheid einlegen und keinen Schadensersatz gegen den Verein oder die Firma RECCOSS Ltd. einfordern.

§17 Haftungsausschluss

Die Haftung des Vereins ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Unfälle sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt der Verein keine Haftung. Mitglieder erklären sich damit einverstanden, in soeben genannten Fällen von Unfällen, Diebstahl oder sonstigen Beschädigungen keinen Schadensersatz gegen den Verein fordern.

§18 Sonstige Regelungen

1.Der Verein behält sich vor, diese AGBs zu jederzeit bei Bedarf anzupassen und Details der festgelegten Punkte und neue Punkte zu den gegebenen AGBs hinzuzufügen. Nachdem das Mitglied über die Neuerungen und Zusätze in den AGBs informiert worden ist, kann er direkt Einwände erheben. Tut er dies nicht und nimmt er am regulären Vereinsbetrieb teil, gelten die neuen AGBs als akzeptiert.
2.Die Firma RECCOSS Ltd. hat das Recht persönliche Daten der Mitglieder ausschließlich zur Verwirklichung der oben genannten Ziele in Zusammenarbeit mit seinen Partnern zu nutzen und bei rechtlichen Anfragen vom Gericht oder der zuständigen Polizeibehörde an die jeweiligen staatlichen Institutionen weiterzugeben.
3.Der Verein, die Firma RECCOSS Ltd., Turnierausrichter sowie Medienvertreter haben das Recht, Photo- und Videomaterial, das in Zusammenhang mit einer Vereinsaktivität aufgenommen wurde für Werbezwecke zu verarbeiten, vervielfältigen, verbreiten oder zu verkaufen. Mitglieder und deren gesetzlichen Vertreter erklären sich damit einverstanden auf das Recht am eigenen Bild zu verzichten.

§19 Wirkung

Diese AGBs treten am 1. August 2019 in Wirkung.

※Die rechtlich gültigen AGBs sind original in der Japanischen Sprache verfasst worden. Diese deutsche Version ist lediglich eine rechtlich nicht anerkannte Hilfestellung für unsere deutschsprachigen Mitglieder. Bei konkreten Fragen, richten Sie sich bitte an info@reccoss.com

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben